Für die Benutzung von Handys, MP3-Playern, Laptops usw. gibt es bei uns folgende Regeln:
- Wird ein Smartphone auf dem Schulgelände verwendet bzw. zweifelsfrei eingeschaltet vorge-funden, wird es einbehalten.
- Smartphones sowie jede Form digitaler Speichermedien werden bei Leistungserhebungen grundsätzlich ausgeschaltet und ggf. auf das Lehrerpult gelegt, wenn die Lehrkraft dies fordert.
- Wenn während einer schriftlichen Leistungsmessung ein Smartphone benutzt wird, am Schülertisch läutet oder vibriert, gilt dies als Bereithaltung von Mitteln des Unterschleifs und hat zwangsläufig die Note ungenügend zur Folge.
- Bild- oder Videoaufnahmen mittels Smartphones auf dem Schulgelände ziehen Ordnungsmaßnahmen in Absprache mit Schulleitung und/ oder Disziplinarausschuss nach sich.
- Kopfhörer sind nicht erlaubt und müssen vor Betreten des Schulgeländes abgenommen werden.
- Die Verwendung von privaten Laptops im Unterricht ist nur nach Zustimmung der Schulleitung möglich.
Der ganze Elternbrief zur Handynutzung zum Download