Sprachlich und wirtschafts-wissenschaftlich

Elterninformation zu ansteckenden Krankheiten

Aus gegebenem Anlass weist die Schulleitung darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler nach überstandenen Krankheiten die Schule erst dann wieder besuchen sollen, wenn sie wieder ganz gesund sind. Insbesondere bei ansteckenden Krankheiten sind weitere Pflichten zu beachten, die in diesem Merkblatt aufgeführt sind.