Sprachlich und wirtschafts-wissenschaftlich

Informationen zum Coronavirus

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir veröffentlichen hier eine Allgemeinverfügung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Diese gilt ab Samstag, 07.03.2020, und dient einerseits zur Vorbeugung der Ausbreitung von SARS-CoV-2, andererseits natürlich dem Schutz Ihres Kindes und damit auch der anderen Mitglieder der Schulfamilie.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. War in Kind in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet (u.a. auch in der Region Bozen, Südtirol), darf es für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule oder Kindertagesstätte oder entsprechende Einrichtungen betreten.
  2. Das unter 1. Ausgeführte gilt auch, wenn Ihr Kind symptomfrei war und ist und sogar wenn es bereits negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde.
  3. Ein Aufenthalt in einem Risikogebiet liegt dann vor, wenn in einem Risikogebiet ein mindestens 15-minütiger Kontakt zu einer anderen Person im Abstand von weniger als 75 cm bestand.

An dieser Stelle darf ich Ihnen allen meinen Dank für den rücksichtsvollen und besonnen Umgang mit der momentanen Situation aussprechen! In vielen Gesprächen und Nachrichten haben Sie uns Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen entgegengebracht.

Herzlichen Dank, wenn Sie Ihr Kind in dieser Zeit unterstützen und durch die digitale Kontaktaufnahme mit Mitschülerinnen und Mitschülern helfen, dass Ihr Kind über den Fortgang in den einzelnen Unterrichtsfächern informiert bleibt und Sie somit dazu beitragen, den Engpass weitestgehend zu überbrücken.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Schulleiter am Siebold-Gymnasium, Hansgeorg Binsteiner