Sprachlich und wirtschafts-wissenschaftlich

Notfallbetreuung

Für unsere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine Betreuung eingerichtet, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind oder mindestens ein Erziehungsberechtigter in der Gesundheitsversorgung oder Pflege.

Durch die strengen Einschränkungen (Infrastrukturberufe, keine Verdachtsfälle bzw. Krankheitssymptomatik, keine Rückkehrer aus Risikogebieten) werden deutlich weniger Schülerinnen und Schüler an die Schulen kommen. Somit ist die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie Vorsichtsmaßnahmen deutlich erleichtert.

Die Notfallbetreuung findet in R114 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr durch Lehrkräfte statt. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen, schließt sich diese ggf. an.

Bitte füllen Sie gegebenenfalls das vom Kultusministerium vorgegebene Formular vorab aus und geben es am ersten Tag des zuvor telefonisch vereinbarten Betreuungszeitraums mit in die Schule.