Sprachlich und wirtschafts-wissenschaftlich

Angesagter Feueralarm

Am 1. Oktober findet -wie jedes Jahr- ein angesagter Feueralarm statt. Dabei wird geprobt, ob die Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schüler im Falle eines Falles sicher ins Freie gelangen und vollzählig an den vorgesehenen Sammelorten eintreffen können.
Für die Übung ist die 5. und ggf. die 6. Stunde vorgesehen. Der Unterricht endet unmittelbar nach dem Feueralarm.

Der Sicherheitsbeauftragte verweist in diesem Zusammenhang auf die Brandschutzordnung, die Alarmpläne (an den Innenseiten der Türen von Klassen- und Fachunterrichtsräumen) und die einschlägigen Vorschriften (GUV 57.1.44) sowie dieses Schreiben.

Dies sind die vorgesehenen Hauptsammlungsräume (siehe Sonderregelung für die Räume 318, 319 und 321):

linker Sportplatz

5a|5b|5c

8a|8b|8c

11a|11b|11c

mittlerer Sportplatz

6a|6b|6c

9a|9b|9c

–K12–

rechter Sportplatz

7a|7b|7cd

10a|10b

–K13–