Sprachlich und wirtschafts-wissenschaftlich

Entschuldigungsverfahren

Falls Ihr Kind erkrankt ist und deswegen nicht am Unterricht teilnehmen kann, wünschen wir zuerst gute Besserung.
Wir weisen Sie aber auch darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, Ihr Kind schnellstmöglich zu entschuldigen. Bei dringenden Terminen (Beerdigung, unaufschiebbarer Arztbesuch) muss spätestens zwei Tage vorher ein Antrag gestellt werden.

  1. Krankmeldung (tageweise oder über einen längeren Zeitraum)
    1. Digital
      Im Elternportal  (sgw.by/ep) bis 7.45 Uhr anmelden und unter „Meldungen” „Krankmeldung“ wählen. Nach Eintrag aller Daten auf „Meldung versenden“. Eine Krankmeldung ist auch am Tag davor und für längere Zeit möglich. Diese Meldung gilt gleichzeitig als schriftliche Entschuldigung. Es ist keine weitere Aktion erforderlich. Bitte fassen Sie sich kurz!
    2. Analog
      Rufen Sie bis 7.45 Uhr im Sekretariat 0931 260130 an und melden Sie Ihr Kind telefonisch krank. Danach muss ihr Kind noch schriftlich entschuldigt werden. Formulare hierfür finden Sie im Sekretariat oder auf der Homepage unter „Service/Downloads“ oder unter sgw.by/entschuldigung Ihr Kind gibt die schriftliche Entschuldigung sofort nach Wiedererscheinen in der Schule bei den Klassentagebuchführern ab.
       
  2. Unterrichtsbefreiung (stunden- oder tageweise für voraussehbare, geplante Termine z.B. KFO, Arztbesuch, Beerdigung)
    1. Digital
      Mindestens einen Tag vorher im Elternportal (sgw.by/ep) anmelden und unter „Meldungen“ „Unterrichtsbefreiung“ einen Antrag auf Befreiung stellen. Daten eintragen und „Meldung versenden“. Sie erhalten eine Rückmeldung, ob der Antrag genehmigt wurde.
    2. Analog
      Mindestens einen Tag vorher im Sekretariat einen Antrag auf „Unterrichtsbefreiung“ schriftlich per Formular stellen. Die von den Eltern unterschriebene Unterrichtsbefreiung muss von der Schulleitung genehmigt werden. Formulare finden Sie auch hier sgw.by/befreiung  Der Schüler bringt die genehmigte Unterrichtsbefreiung zu den Klassentagebuchführern.
       
  3. Sportbefreiung
    (kann nicht über das Elternportal digital genehmigt werden)
    Die ausgefüllte und von den Eltern unterschriebene Unterrichts- (Sport-) befreiung vor 8.00 Uhr im Sekretariat abgeben. Die Schulleitung entscheidet dann über die Sportbefreiung. Danach geht der Schüler zur Sportlehrkraft. Diese entscheidet, ob der Schüler nach Hause darf oder passiv am Sportunterricht teilnimmt. Formulare finden Sie hier sgw.by/befreiung
     
  4. Krankheit während eines Unterrichtstages
    (analog)
    Der Schüler meldet sich im Sekretariat. Dieses kontaktiert die Eltern telefonisch. Damit der Schüler heim gehen darf, muss das Formular „Unterrichtsbefreiung“ im Sekretariat ausgefüllt und von den Eltern beim Abholen unterschrieben werden. Die Befreiung erfolgt nach Rücksprache mit der Schulleitung. Die genehmigte Unterrichtsbefreiung wegen Krankheit erhalten die Klassentagebuchführer.

Alle Unklarheiten direkt telefonisch mit dem Sekretariat abklären:
Klassen 5-11: Frau Hofmann und Frau Behringer 0931 26013-0
Q12 und Q13: Frau Wiesner: 0931 26013-24