Sprachlich und wirtschafts-wissenschaftlich

Festlegungen der Lehrerkonferenz

Folgende Festlegungen wurden von der 1. Lehrerkonferenz 2008/2009 für das laufende Schuljahr getroffen:

Aufsicht

  • Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe können das Schulgelände in der Mittagspause nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen. Diese Elternerlaubnis gilt auch für die folgenden Jahre.
  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Zeiten. In der Oberstufe soll in so genannten „Freistunden“ Selbstbeschäftigung mit reduzierter Aufsicht möglich sein.

Leistungsmessung

  • An Tagen mit Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden keine kleinen schriftlichen Leistungsnachweise geschrieben.
  • Es gibt keine prüfungsfreien Zeiten (für 5. Jgst. aber „Weihnachtsfrieden“ in letzter Schulwoche vor Weihnachten).
  • In Nicht-Kernfächern werden pro Halbjahr mindestens 2, in Kernfächern wie bisher 3 und mehr kleine Leistungsnachweise (davon mindestens 1 echter mündlicher Leistungsnachweis) gefordert.
  • Kurzarbeiten: kleine Leistungsnachweise mit doppelter Gewichtung gegenüber Stegreifaufgabe; maximal 10 vorhergehende Unterrichtsstunden. Kurzarbeiten gibt es 2008/2009 in:
Jahrgangsstufe Fach
9 mit 11 je 2 Kurzarbeiten in Chemie
11 2 Kurzarbeiten in Geschichte
11 2 Kurzarbeiten in Musik
  • Stegreifaufgaben (und damit auch Rechenschaftsablagen): maximal 2 vorhergehende Unterrichtsstunden; wenn SchülerInnen in der Vorstunde einer Stegreifaufgabe gefehlt haben, müssen sie nicht mitschreiben
  • Für die Durchführung mündlicher Schulaufgaben in den modernen Fremdsprachen (in Abstand von 2 Jahren) werden jahrgangsbezogene Prüfungswochen um den Zwischenzeugnistermin festgesetzt.
  • An Tagen mit mündlicher Schulaufgabe mit echter Prüfungssituation gibt es keine Stegreifaufgaben, an Tagen mit einzelnen Präsentationen (Referatcharakter) können Stegreifaufgaben stattfinden. Dabei können SchülerInnen mit Präsentationspflicht teilnehmen, wenn sie dies vor Ausgabe der Prüfungsaufgaben erklären.
  • In den Grundkursen Mathematik und Physik werden in 12/1, 12/2 und 13/1 je 2 mündliche Leistungserhebungen durch 2 angesagte Tests (max. 30 Minuten, max. 6 Unterrichtseinheiten) in 13/2 nur 1 angesagter Test ersetzt; mindestens 1 echte mündliche Leistungserhebung bleibt (MODUS21-Maßnahme).