Folgende Festlegungen zu Leistungsmessung, Hausaufgaben, Fahrtenkonzept, Aufsicht und Ordnung im Schulhaus gelten für das Schuljahr 2012/2013:
1. Leistungsmessung
a) Generelles
- In den Jahrgangsstufen 5 mit 10 werden in Vorrückungsfächern pro Halbjahr mindestens 2 kleine Leistungsnachweise gefordert, darunter in Entsprechung zur Qualifikationsphase ein mündlicher und ein schriftlicher.
- Haben Schülerinnen bzw. Schüler den Unterricht nur am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises versäumt, so genügt eine Ankündigungsfrist von einem Tag zum Nachholen eines angekündigten Leistungsnachweises. In Fällen längerer Erkrankung beträgt diese Frist in der Regel eine Woche. Ein angekündigter Leistungsnachweis wird in verpflichtender Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen in unterrichtsfreien Zeiten nachgeholt, um keinen „Kern-Unterricht“ ausfallen zu lassen.
- Mündliche Noten müssen den Schülerinnen und Schülern umgehend vertraulich genannt werden, „stumme Noten“ sind pädagogisch sinnlos, von daher sind auch Noten für Unterrichtsbeiträge nach einem „Durchgang“ mitzuteilen. Die Mitteilung der Noten von Rechenschaftsablagen erfolgt spätestens in der Folgestunde.Mitarbeitsnoten müssen nach Beendigung eines Notendurchgangs den Schülerinnen und Schülern unaufgefordert mitgeteilt werden.
- Generell gilt: Wenn Schülerinnen bzw. Schüler z.B. auf Probentagen sind, an Theaterabenden, sonstigen Schulveranstaltungen usw. teilnehmen, können Leistungserhebungen direkt im Anschluss daran erst nach Rücksprache mit der Schulleitung stattfinden.
- Leistungsbeurteilung soll stets in dem Bewusstsein erfolgen, dass eine gerechte Bewertung nicht durch unreflektierte Anwendung eines Schemas sicherzustellen ist, sondern nur durch ein sorgfältiges, pädagogisch und didaktisch verantwortungsbewusstes Abwägen der durch Lernziel, Lerninhalt und Lernsituation geprägten Leistungsbedingungen. Per Fachschaftsbeschluss vorab für Schulaufgaben festgelegte Fehlerschritte oder zu erzielende Durchschnitte stehen einer differenzierten Würdigung der individuellen Schülerleistung sowie dem Bestreben, dem einzelnen Lehrer auch im Rahmen der Leistungserhebung und -bewertung einen pädagogischen Freiraum zu bewahren, entgegen (vgl. auch § 3 Absatz 3 Satz 1 LDO: „Die Lehrkraft überprüft, ob die Lernziele erreicht worden sind und die Schüler den Lehrstoff in der Schule und zu Hause verarbeitet haben.“)
- Gemäß Entscheidung der Lehrerkonferenz gibt es für alle Klassen der Jahrgangsstufen 6 mit 12 keine prüfungsfreien Zeiten bzw. Prüfungswochen. Ausnahme: Für die 5. Jahrgangsstufe gibt es „Weihnachtsfrieden“ in der letzte Schulwoche vor Weihnachten.
- Bezüglich des Ersatzes einer Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise für alle Klassen einer Jahrgangsstufe derselben Ausbildungsrichtung sowie der Umsetzung von MODUS21-Maßnahmen (Nr. 18 Präsentation ersetzt eine Aufsatzschulaufgabe in Deutsch; Nr. 22 schulinterne Jahrgangsstufentests zum Grundwissen) gilt Folgendes:
Jgst. E L M D Physik Chemie 5 GW-Test1 = 2 x Stegreif.2 2 interne Tests = 1 SA3 6 E 1: zentraler Test = Stegreif. L 1: zentraler Test = Stegreif. GW-Test = 2 x Stegreif. zentraler + GW-Test = 1 SA 7 GW-Test = 2 x Stegreif. 8 zentraler Test = 2 x Stegreif.
+ 1 GW-SAzentraler + GW-Test = 1 SA 9 GW-Test = 2 x Stegreif. 1 KA4 pro Halbjahr = 2 x Stegreif. 10 zentraler Test = Stegreif. zentraler + GW-Test = 1 SA 1 KA pro Halbjahr = 2 x Stegreif. Q11 Q12 2 Tests pro HJ = 2 x Stegreif.5 2 Tests pro HJ = 2 x Stegreif.5 1 GW: Grundwissen
2 Stegreif.:Stegreifaufgabe siehe 1c
3 SA: Schulaufgabe siehe 1b
4 KA: Kurzarbeit siehe 1c
5 nur ein Test in 12/2
b) Schulaufgaben
- In allen Jahrgangsstufen mit dreistündigem Lateinunterricht werden 4 Schulaufgaben geschrieben.
- Mündliche Schulaufgaben in den modernen Fremdsprachen werden in den Jahrgangsstufen 6 mit 12 wie folgt gehalten:
Jahrgangsstufe 1. FS 2. FS 3. FS Deutsch 6 x 7 x 8 x 9 x x x6 10 x x 11/12 x7 6Präsentation anstatt einer Aufsatzschulaufgabe (siehe hierzu insgesamt 1b)
7In allen Fremdsprachen wird 1 mündliche Schulaufgabe gefordeert. - An Tagen mit mündlicher Schulaufgabe mit echter Prüfungssituation gibt es keine Stegreifaufgaben, an Tagen mit der Präsentation durch einzelne Schülerinnen (Referatcharakter) können Stegreifaufgaben stattfinden. Dabei können Schülerinnen mit Präsentationspflicht teilnehmen, wenn sie dies vor Ausgabe der Prüfungsaufgaben erklären.
- An Tagen mit Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben / Kurzarbeiten) nicht gefordert.
- Kurzarbeiten sind kleine Leistungsnachweise mit doppelter Gewichtung gegenüber Stegreifaufgaben. Ihr Stoff erstreckt sich auf maximal 10 vorhergehende Unterrichtsstunden. Kurzarbeiten gibt es gemäß Lehrerkonferenz-Beschluss (§ 53 GSO) nur im Fach Chemie in den Jahrgangsstufen 9 und 10. Kurzarbeiten können nach Festlegung der Fachlehrkraft nachgeholt werden.
- Stegreifaufgaben (und damit auch Rechenschaftsablagen) umfassen maximal 2 vorhergehende Unterrichtsstunden. Wenn Schüler in der Vorstunde einer Stegreifaufgabe gefehlt haben, müssen sie nicht mitschreiben.
- In der Qualifikationsphase können Stegreifaufgaben geschrieben werden.
- In der Qualifikationsphase werden in den Fächern Mathematik und Physik gemäß MODUS21-M.: Nr. 21) mündliche Leistungserhebungen durch angesagte Tests (max. 30 Minuten, max. 6 Unterrichtseinheiten) ersetzt. Unabhängig davon wird mindestens 1 echte mündliche Leistungserhebung gefordert.
- Im Fach Latein gibt es angekündigte Vokabel-Tests in Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft, aber in Absprache mit Kolleginnen und Kollegen Modus (Zahl, Umfang).
2. Grundsätze zu Hausaufgaben
- Alle Lehrkräfte sind gehalten sich einen klaren Überblick über die Hausaufgabenbelastung und gegebenenfalls über eine mögliche Überforderung unserer Schülerinnen und Schüler vor allem an „langen Schultagen“ zu verschaffen.
- Die Koordination der Hausaufgaben erfolgt durch die jeweilige Klassleitung (§ 6 LDO, § 52 GSO).
- Es gibt keine generellen Regelungen an „langen Schultagen“. Unter Umständen können schriftliche Hausaufgaben angemessener sein als ein umfänglicheres Lernpensum. Wichtig erscheint eine genaue Portionierung des Vokabellernens an langen Tagen, v. a. mit Blick auf Doppelstunden
3. Grundsätze zur Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern
- Wenn Schülerinnen oder Schüler zu Unterrichtsbeginn fehlen, fragt die Absentenheftführung nach ca. 5 Minuten in Sekretariat I nach.
- Im Falle von unvorhersehbarem Unterrichtsausfall können Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 – 10 erst nach Kontaktaufnahme mit dem Elternhaus durch die Mitarbeiter im Sekretariat I nach Hause gehen.
- Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe können das Schulgelände in der Mittagspause nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen.
- Schüler und Schülerinnen der Oberstufe haben die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Zeiten. In so genannten „Freistunden“ ist Selbstbeschäftigung mit reduzierter Aufsicht möglich.
- Der Gottesdienst vor Weihnachten, Ostern und Schuljahresende findet jeweils um 09.00 h statt. Die kirchenwilligen Schüler werden von den Lehrkräften der 1. Stunde in die Kirche begleitet. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Gottesdienst teilnehmen wollen, haben Anwesenheitspflicht in der 2. Stunde, wo sie nach Möglichkeit von Lehrkräften gemäß Lehrplan unterrichtet werden. Lehrkräfte der 2. Stunde, welche am Gottesdienst teilnehmen wollen, werden vertreten.
4. Fahrtenkonzept
- Das Siebold-Gymnasium hat folgendes Fahrtenprogramm, welches örtliches Ziel, pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer, Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme und teilnehmende Jahrgangsstufen bzw. Klassen/ Gruppen umfasst. Das Schulforum hat diesem Konzept zugestimmt:
- Neben dem festen Grundgerüst an Aktivitäten soll ein Freiraum für Aktionen aus aktuellem Anlass verbleiben, dessen Gesamtumfang jedoch limitiert sein muss, um die Kernarbeit und den Erfolg des Unterrichtens nicht über Gebühr hinaus zu beeinträchtigen.
- Freiräume: 2 Tage bei Bedarf je Klasse für Exkursionen und Sonderprojekte
- weitere Aktivitäten außerhalb des Klassenverbandes (Leitideen: Förderung des innerschulischen Zusammenhalts, soziale Verantwortung) sind möglich, z. B. Theaterfreizeiten, SMV-Seminare, Jugend trainiert für Olympia, Besinnungstage, Tutorenschulung
- Sperrzeiten: November, Dezember, Januar, Abiturzeit, Juni
- Generell gilt, dass Überweisungen vom Schulkonto an Reiseveranstalter usw. erst vorgenommen werden können, wenn das Konto durch die Beiträge der Schülerinnen und Schüler gedeckt ist. Es empfiehlt sich, diese Beiträge zeitgleich mit der Eintragung in die Teilnehmerliste einzufordern. Dabei sollte von Anfang an klar sein, welche Summen des Teilnehmerbetrages bei späterem Reiserücktritt – aus welchen Gründen auch immer – verfallen müssen.
- Für jedes Teilnehmer-Schreiben an Eltern ist folgender Zusatz verbindlich: „Der Elternbeirat bittet alle Eltern, die es sich leisten können, den eigenen Unkostenbeitrag für Schulveranstaltungen um einen Betrag in beliebiger Höhe zu ergänzen und auf etwaige Rückzahlungen zu verzichten. Der Mehrbetrag kommt der Schulfamilie zugute und wird vom Rechnungsprüfungsausschuss der Schule kontrolliert.“
Jgst. | Grundgerüst: | Zeitfenster | Kosten |
5 | Kennenlernfahrt im Heimatraum | Oktober/November | ca. 150 € |
7 | Skikurs im Fernraum | Februar/März | ca. 300 € |
9 | Erlebnispädagogik in Jahrgangsstufe | vorletzte Schulwoche | ca. 200 € |
11 | Studienfahrt um P-Seminare herum | vorletzte Schulwoche | ca. 450 € |
5. Ordnung im Haus
- Der von der Klassleitung eingewiesene Ordnungsdienst soll künftig jeweils 2 Minuten vor Unterrichtsschluss am Vor- und am Nachmittag die jeweilige Lehrkraft darauf hinweisen, dass das Klassenzimmer zu kehren, die Tafel zu wischen sowie aufzustuhlen ist und die Fenster zu schließen sind.
- Die Lehrkraft schließt vor den Pausen und nach Unterrichtsende die Zimmertüre zuverlässig zu und schaltet das Licht aus. Ausnahmen: Klassenzimmertüren werden nur am Montag- und Dienstagnachmittag nach 17.00h nicht abgeschlossen (Raumnutzung durch Volkshochschule).
- Für die Sitzordnung ist die jeweilige Lehrkraft zuständig. Aus Sicherheitsgründen hat der Mittelgang frei zu bleiben. Die Lehrkraft trägt auch Sorge dafür, dass Stühle und Geräte, die aus einem anderen Raum geholt wurden, zuverlässig nach Stundenschluss wieder zurückgebracht werden
- In Vertretungsstunden sollen Räume gereinigt und aufgeräumt werden. In diesen Zeiten sollen auch die Schulcharta und das Thema Ordnung im Haus samt Müllvermeidung thematisiert werden.
Download der offiziellen Version als pdf: Festlegungen-2012_13.pdf