Für „lange Schultage” gibt es keine generellen Regelungen an, denn unter Umständen können schriftliche Hausaufgaben angemessener sein als ein umfänglicheres Lernpensum. Alle Lehrkräfte sind deswegen gehalten, sich einen klaren Überblick über die Hausaufgabenbelastung und gegebenenfalls über eine mögliche Überforderung unserer Schülerinnen und Schüler vor allem an „langen Schultagen” zu verschaffen. Die Koordination der Hausaufgaben erfolgt durch die jeweilige Klassleitung. (§ 6 LDO, § 52 GSO: § 52 GSO: 1Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit erledigt werden können. 2Schriftliche Hausaufgaben werden nicht bewertet; hiervon kann in den Seminaren abgewichen werden. 3Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest; die Koordinierung der Hausaufgaben in den einzelnen Klassen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts obliegt der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter. 4Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.)
Das Kontrollieren von Hausaufgaben ist ein unverzichtbares Mittel zur Feststellung des Lernfortschritts, auch in der jünger gewordenen Oberstufe. Selbstverantwortliches Lernen muss bis in die Oberstufe hinein gelernt und transparent eingefordert werden.
Die Schüler führen ein Heft, in das sie ihre Hausaufgaben eintragen. Die Lehrkräfte überprüfen das Führen des Hausaufgabenheftes.
Hinsichtlich der Zusammenarbeit von SGW und OGS in der Unterstufe gilt besonders, dass
- die Lehrkräfte abfragen, wer von ihren Schülerninnen in der OGS ist.
- die Betreuerinnen der Offenen Ganztagsschule die Hausaufgaben ihrer Zöglinge wissen müssen. Deshalb soll ein vertrauenswürdiger Schüler der OGS von der Klassleitung damit beauftragt werden, die Hausaufgaben für die OGS aufzuschreiben.
- die Hausaufgaben obligatorische und fakultative Teile beinhalten, welche für Schüler, Eltern und OGS klar gekennzeichnet sind.
- die OGS die Vollständigkeit der Hausaufgabenerledigung abhaken soll.