Sprachlich und wirtschafts-wissenschaftlich

Festlegungen der Lehrerkonferenz

Folgende Festlegungen wurden von der 1. Lehrerkonferenz 2009/2010 für das laufende Schuljahr getroffen:

Grundsätze zu Leistungsnachweisen, prüfungsfreien Zeiten

1. Generelles

  • Es gibt keine prüfungsfreien Zeiten bzw. Prüfungswochen. Für die 5. Jahrgangsstufe gibt es „Weihnachtsfrieden“ in der letzte Schulwoche vor Weihnachten.
  • In den Jahrgangsstufen 5 mit 10 werden in Nicht-Kernfächern (= Nicht-Schulaufgabenfächer) pro Halbjahr mindestens 2, in Kernfächern (= Schulaufgabenfächer) wie bisher 3 und mehr kleine Leistungsnachweise gefordert. Darunter muss sich mindestens 1 mündlicher Leistungsnachweis befinden.
  • Besonderheiten der Leistungsmessung 2009/2010

2. Schulaufgaben

  • In allen Jahrgangsstufen mit dreistündigem Lateinunterricht werden 4 Schulaufgaben geschrieben.
  • Mündliche Schulaufgaben in den modernen Fremdsprachen sowie Deutsch werden in den Jahrgangsstufen 6 mit 10 wie folgt gehalten:

    Als Fenster für mündliche Schulaufgaben bieten sich die Zeiträume 08. – 12.02. und 29.06. – 09.07. an
  • An Tagen mit mündlicher Schulaufgabe mit echter Prüfungssituation gibt es keine Stegreifaufgaben, an Tagen mit der Präsentation durch einzelne SchülerInnen (Referatcharakter) können Stegreifaufgaben stattfinden. Dabei können SchülerInnen mit Präsentationspflicht teilnehmen, wenn sie dies vor Ausgabe der Prüfungsaufgaben erklären.

3. Stegreifaufgaben / Kurzarbeiten

  • An Tagen mit Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben / Kurzarbeiten) nicht gefordert.
  • Kurzarbeiten sind kleine Leistungsnachweise mit doppelter Gewichtung gegenüber Stegreifaufgabe. Ihr Stoff erstreckt sich auf maximal 10 vorhergehende Unterrichtsstunden. Kurzarbeiten gibt es 2009/2010 nur im Fach Chemie in den Jahrgangsstufen 9 und 10.
  • Stegreifaufgaben (und damit auch Rechenschaftsablagen) umfassen maximal 2 vorhergehende Unterrichtsstunden. Wenn SchülerInnen in der Vorstunde einer Stegreifaufgabe gefehlt haben, müssen sie nicht mitschreiben.
  • In der Oberstufe können Stegreifaufgaben geschrieben werden.
  • In der Qualifikationsphase bzw. Kollegstufe werden in den Fächern Mathematik und Physik mündliche Leistungserhebungen durch angesagte Tests (max. 30 Minuten, max. 6 Unterrichtseinheiten) ersetzt. Unabhängig davon wird mindestens 1 echte mündliche Leistungserhebung gefordert.

Grundsätze zu Hausaufgaben:

  • Alle Lehrkräfte sind gehalten sich einen klaren Überblick über die Hausaufgabenbelastung und gegebenenfalls über eine mögliche
    Überforderung unserer Schülerinnen und Schüler vor allem an „langen Schultagen“ zu verschaffen.
  • Die Koordination der Hausaufgaben erfolgt durch die jeweilige Klassleitung (§ 6 LDO, § 52 GSO).
  • Es gibt keine generelle Regelungen an „langen Schultagen“. Unter Umständen können schriftliche Hausaufgabe angemessener sein als ein umfänglicheres Lernpensum. Wichtig erscheint eine genaue Portionierung des Vokabellernens an langen Tagen, v. a. mit Blick auf Doppelstunden.

Grundsätze zur Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern

  • Der Grundsatz: „verlässliche Schule“ ist unabdingbar für J. 5 / J. 6, im Wesentlichen auch für J. 7 / J. 8: bei Fehlen von SchülernInnen zu Unterrichtsbeginn Nachfrage im Sekretariat nach ca. 5 Minuten; im Falle von unvorhersehbarem Unterrichtsausfall können SchülerInnen der Klassen 5 – 8 erst nach Kontaktaufnahme mit dem Elternhaus nach Hause gehen.
  • Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe können das Schulgelände in der Mittagspause nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen.
  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Zeiten. In so genannten „Freistunden“ ist Selbstbeschäftigung mit reduzierter Aufsicht möglich.

Raumsituation

  • Vor Beginn der kleinen Pausen werden die Klassenzimmer abgeschlossen. Abgeschlossen wird ein Klassenzimmer immer auch dann, wenn der Raum nach dem eigenen Unterricht in der nächsten Unterrichtsstunde nicht genutzt wird (Belegungsplan überprüfen!!).
  • Die Mittagspausen können die Klassen gemäß Belegungsplan in ihren Klassenzimmern verbringen, d. h. die Klassenzimmer werden dann nicht abgeschlossen. Sollte das jeweilige Klassenzimmer aber für den Unterricht einer anderen Lerngruppe benötigt werden (siehe Belegungsplan!), sind die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, ihre Sachen mitzunehmen, und die Lehrkraft der letzten Stunde vor der Mittagspause schließt das Klassenzimmer ab. Generell steht der Raum 103 als Ruheraum allen Schülerinnen und Schülern am Rennweger Ring zur Verfügung.