Sprachlich und wirtschafts-wissenschaftlich

Festlegungen der Lehrerkonferenz

Folgende Festlegungen wurden von der 2. Lehrerkonferenz 2011/2012 für das laufende Schuljahr getroffen:

1. Leistungsmessung

Generelles zu Leistungsmessung

  • Die bisherigen Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen (in Vorrückungsfächern genügen 2 kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens 1 echter mündlicher; in Kernfächern 3 kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens 1 echter) werden gemäß Entscheidung durch die Lehrerkonferenz beibehalten.
  • Hat ein Schüler den Unterricht nur am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises versäumt, so genügt eine Ankündigungsfrist von einem Tag. In allen anderen Fällen beträgt diese Frist in der Regel eine Woche. Ein angekündigter Leistungsnachweis wird in verpflichtender Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen nachgeholt, um keinen „Kern-Unterricht“ ausfallen zul assen. In der Regel werden angekündigte Leistungsnachweise in unterrichtsfreien Zeiten nachgeholt, um den Unterricht in anderen Fächern nicht zu „beschädigen“.
  • Die Mitteilung der Noten von Rechenschaftsablagen erfolgt spätestens in der Folgestunde. Mitarbeitsnoten müssen nach Beendigung eines Notendurchgangs den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt werden.

Besonderheiten der Leistungsmessung

  • Gemäß Entscheidung der Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahres wurde entschieden, dass es für alle Klassen der Jahrgangsstufen 6 mit 12 keine prüfungsfreien Zeiten bzw. Prüfungswochen gibt. Ausnahme: Für die 5. Jahrgangsstufe gibt es „Weihnachtsfrieden“ in der letzte Schulwoche vor Weihnachten.
  • In den Jahrgangsstufen 5 mit 10 werden in Nicht-Kernfächern (= Nicht-Schulaufgabenfächer) pro Halbjahr mindestens 2, in Kernfächern (=Schulaufgabenfächer) wie bisher 3 und mehr kleine Leistungsnachweise gefordert. Darunter muss sich mindestens 1 mündlicher Leistungsnachweis befinden.
  • Bezüglich des Ersatzes einer Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise für alle Klassen einer Jahrgangsstufe der selben Ausbildungsrichtung sowie der Umsetzung von MODUS21-Maßnahmen (Nr. 18 Präsentation ersetzt eine Aufsatzschulaufgabe in Deutsch; Nr. 22 schulinterne Jahrgangsstufentests zum Grundwissen) gilt Folgendes:

Jgst. E L M D Physik Chemie
5 1 interner Test
= 2 x Stegreif.
2 interne Tests
(= 1 SA)
6 E 1: zentraler Test = Stegreif. L 1: zentraler Test = Stegreif. 2 interne Tests
(= 1 SA)
1 zentraler +
1 interner Test
(= 1 SA)
7 1 interner Test
= 2 x Stegreif.
8 1 BMT-Test +
1 interner Test (= 1 SA)
9 1 interner Test
= 2 x Stegreif.
1 KA pro Halbjahr
10 zentraler Test
= Stegreif.
1 zentraler +
1 interner Test
(= 1 SA)
1 KA pro Halbjahr
Q11 Q12 Tests statt
Stegreif.
Tests statt
Stegreif.

Schulaufgaben

  • In allen Jahrgangsstufen mit dreistündigem Lateinunterricht werden gemäß Festlegung der 2. Lehrerkonferenz 2011/2012 (§53 (2) 4 Schulaufgaben geschrieben
  • Mündliche Schulaufgaben in den modernen Fremdsprachen werden in den Jahrgangsstufen 6 mit 10 wie folgt gehalten:
Jahrgangsstufe 1. FS 2. FS 3. FS Deutsch
6 x
7 x
8 x
9 x x x1
10 x x

1Präsentationanstatt einer Aufsatzschulaufgabe

  • An Tagen mit mündlicher Schulaufgabe mit echter Prüfungssituation gibt es keine Stegreifaufgaben, an Tagen mit der Präsentation durch einzelne Schüler (Referatcharakter) können Stegreifaufgaben stattfinden. Dabei können Schüler mit Präsentationspflicht teilnehmen, wenn sie dies vor Ausgabe der Prüfungsaufgaben erklären.

Stegreifaufgaben / Kurzarbeiten

  • An Tagen mit Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben / Kurzarbeiten) nicht gefordert.
  • Kurzarbeiten sind kleine Leistungsnachweise mit doppelter Gewichtung gegenüber Stegreifaufgaben. Ihr Stoff erstreckt sich auf maximal 10 vorhergehende Unterrichtsstunden. Kurzarbeiten gibt es gemäß Lehrerkonferenz-Beschluss (§ 53 GSO) nur im Fach Chemie in den Jahrgangsstufen 9 und 10.
  • Stegreifaufgaben (und damit auch Rechenschaftsablagen) umfassen maximal 2 vorhergehende Unterrichtsstunden. Wenn Schüler in der Vorstunde einer Stegreifaufgabe gefehlt haben, müssen sie nicht mitschreiben.
  • In der Qualifikationsphase können Stegreifaufgaben geschrieben werden.
  • In der Qualifikationsphase werden in den Fächern Mathematik und Physik gemäß MODUS21-M.: Nr. 21 ) mündliche Leistungserhebungen durch angesagte Tests (max. 30 Minuten, max. 6 Unterrichtseinheiten) ersetzt. Unabhängig davon wird mindestens 1 echte mündliche Leistungserhebung gefordert

2. Grundsätze zu Hausaufgaben

  • Alle Lehrkräfte sind gehalten, sich einen klaren Überblick über die Hausaufgabenbelastung und gegebenenfalls über eine mögliche Überforderung unserer Schülerinnen und Schüler vor allem an „langen Schultagen“ zu verschaffen.
  • Die Koordination der Hausaufgaben erfolgt durch die jeweilige Klassleitung (§ 6 LDO, § 52GSO).
  • Es gibt keine generelle Regelungen an „langen Schultagen“. Unter Umständen können schriftliche Hausaufgaben angemessener sein als ein umfänglicheres Lernpensum. Wichtig erscheint eine genaue Portionierung des Vokabellernens an langen Tagen, v. a. mit Blick auf Doppelstunden

3. Grundsätze zurBeaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern

  • Der Grundsatz: „verlässliche Schule“ ist unabdingbar für J. 5 / J. 6, im Wesentlichen auch für J. 7 / J. 8: bei Fehlen von Schülern zu Unterrichtsbeginn Nachfrage im Sekretariat nach ca. 5 Minuten; im Falle von unvorhersehbarem Unterrichtsausfall können Schüler der Klassen 5 – 8 erst nach Kontaktaufnahme mit dem Elternhaus nach Hause gehen.
  • Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe können das Schulgelände in der Mittagspause nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen.
  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Zeiten. In so genannten „Freistunden“ ist Selbstbeschäftigung mit reduzierter Aufsicht möglich.
  • Gottesdienstregelung: Der Gottesdienst findet wie bisher um 09.00h statt. Die kirchenwilligen Schüler werden von den Lehrkräften der 1. Stunde in die Kirche begleitet. Schüler, die nicht am Gottesdienst teilnehmen wollen (Klassenliste!), haben Anwesenheitspflicht in der 2. Stunde,wo sie nach Möglichkeit von Lehrkräften gemäß Lehrplan unterrichtet werden. Lehrkräfte der 2. Stunde, welche am Gottesdienst teilnehmen wollen, werden vertreten. Diese Lösung wird bis auf Weiteres einstimmig beschlossen.

4. Schließordnung

  1. Vor Beginn der kleinen Pausen werden die Klassenzimmer abgeschlossen. Abgeschlossen wird ein Klassenzimmer immer auch dann, wenn der Raum nach dem eigenen Unterricht in der nächsten Unterrichtsstunde nicht genutzt wird (Belegungsplan überprüfen!!).
  2. Die Mittagspausen können die Klassen gemäß Belegungsplan in ihren Klassenzimmern verbringen, d. h. die Klassenzimmer werden dann nicht abgeschlossen. Sollte das jeweilige Klassenzimmer aber für den Unterricht einer anderen Lerngruppe benötigt werden (siehe Belegungsplan!), sind die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, ihre Sachen mitzunehmen, und die Lehrkraft der letzten Stunde vor der Mittagspause schließt das Klassenzimmer ab. Generell steht der Raum 103 als Ruheraum allen Schülerinnen und Schülern am Rennweger Ring zur Verfügung.

5. Fahrtenkonzept

Das Siebold-Gymnasium hat folgendes Fahrtenprogramm, welches örtliches Ziel, pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer, Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme und teilnehmende Jahrgangsstufen bzw. Klassen/ Gruppen umfasst. Das Schulforum hat diesem Konzept zugestimmt:

Jgst. Grundgerüst: Zeitfenster Kosten
5 Kennenlernfahrt im Heimatraum Oktober/November ca. 150 €
7 Skikurs im Fernraum Februar/März ca. 300 €
9 Erlebnispädagogik in Jahrgangsstufe vorletzte Schulwoche ca. 200 €
11 Studienfahrt um P-Seminare herum vorletzte Schulwoche ca. 450 €

Neben dem festen Grundgerüst an Aktivitäten soll ein Freiraum für Aktionen aus aktuellem Anlass verbleiben, dessen Gesamtumfang jedoch limitiert sein muss, um die Kernarbeit und den Erfolg des Unterrichtens nicht über Gebühr hinaus zu beeinträchtigen;

  • Freiräume: 2 Tage bei Bedarf je Klasse für Exkursionen, Sonderprojekte
  • weitere Aktivitäten außerhalb des Klassenverbandes (Leitideen: Förderung des innerschulischen Zusammenhalts, soziale Verantwortung) möglichTheaterfreizeiten, SMV-Seminare, Jugend trainiert für Olympia, Besinnungstage, Tutorenschulung
  • Sperrzeiten: November- Dezember, Januar, März – April – Mai – Juni

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