Latinum und kleines Latinum
Für einige Studiengänge wird das Latinum benötigt. Dies ist aber zum einen von Universität zu Universität unterschiedlich und zum anderen ändern sich die Studienordnungen immer wieder.
Alle Schülerinnen und Schüler mit Latein als erster und zweiter Fremdsprache erwerben die Voraussetzungen für die gesicherten Kenntnisse (ehemals „kleines Latinum“) über den Pflichtunterricht, wenn sie in der Jahrgangsstufe 9 mindestens die Jahresfortgangsnote „ausreichend“ (= Note 4) erzielt haben, und das Latinum, wenn sie in der Jahrgangsstufe 10 oder 11 mindestens die Jahresfortgangsnote „ausreichend“ erzielt haben.
Alle Schülerinnen und Schüler, die Latein in der 10. Jahrgangsstufe durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzen oder die Jahrgangsstufe an einer Auslandsschule verbringen, können am Ende der 9. Jahrgangsstufe eine schriftliche Latinumsprüfung ablegen.
Es ist prinzipiell gut, wenn man zu Beginn des Studiums nicht noch zusätzlich das Latinum parallel zum gewählten Studiengang erwerben muss. Aber diese Möglichkeit gibt auch.


